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Nutzungsbedingungen der Gastronaut GmbH fürvermittelte Terminbuchungen zur Durchführung  von Corona-Schnelltests
(Stand 25.05.2021)

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Paragraphs

Die Gastronaut GmbH, Bahnhofstraße 55, 69115 Heidelberg – im Folgenden „Gastronaut“ genannt – ist Anbieterin von  verschiedenen Software-Dienstleistungen und bietet unter anderem als Dienstleistung für Corona Testzentren die Vermittlung von Terminen (konkretes Datum und Zeitfenster) für die Durchführung von  Corona-Tests an. Gastronaut übernimmt die Terminvermittlung auch für Unternehmen und sonstigen Institutionen, die die Durchführung von Corona-Test ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (im  Folgenden nur „Kunden“ genannt) unternehmensweitermöglichen möchten. Gastronaut selbst ist kein  Corona-Testzentrum und führt auch selbst keine Corona-Tests durch. Durchgeführt werden die Corona Tests von dem Testzentrum, das im Rahmen des Prozesses zur Terminvermittlung deutlich ausgewiesen ist. Gastronaut wird im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen allein auf Seiten des Corona Testzentrums tätig.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 

(1) Die nachstehenden Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Vermittlung  von Terminen für die Durchführung von Corona-Tests und gelten ab ihrer Einbeziehung für die entsprechende Terminbuchung durch den Endkunden. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen von Testzentren und von Unternehmen/Institutionen,die ihren Mitarbeiterinnen  und Mitarbeitern die Durchführung einesCorona-Test ermöglichen möchte und/oder des Kunden werden  nichtanerkannt, es sei denn, Gastronaut stimmt ihrer Geltung ausdrücklichschriftlich zu.  Durch die Buchung eines Termins für die Durchführung einesCorona-Tests über dieses  Reservierungssystem kommt ein Vertraghinsichtlich der Durchführung eines Corona-Tests ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Corona-Testzentrum zustande, das die Durchführung des Corona-Tests  anbietet. Die Durchführung der über dieses Reservierungssystemangebotenen Corona-Tests mit allen Rechten und  Pflichten sowie die Zurverfügungstellung des Testergebnisses einer getesteten Person obliegt alleindem  jeweiligen Corona-Testzentrum.  Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Corona-Testzentrum abgesehen von den  Regelungen dieserNutzungs bedingungen weitere grundlegende Regeln für die Durchführung eines  Corona-Tests in eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen kann, die für eine Terminbuchung im Rahmen des Bestellprozesses ebenfallsakzeptiert werden müssen.  Durch die im Rahmen des Reservierungsvorgangs zu aktivierende Check-Box erklärt der Kunde sich  ausdrücklich mit den Nutzungsbedingungen von Gastronaut einverstanden. Sofern das Corona-Testzentrum dem für dasVertragsverhältnis darüber hinaus weitere Allgemeinen Geschäftsbedingungenzugrunde  legt, findet der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs hierfüreine eigene zu aktivierende Check-Box,  die er ebenfalls anklicken muss.Ohne das Bestätigen der vorhandenen aktiven Checkboxen kann der  Kundeüber dieses Reservierungssystem kein Termin für die Durchführung einesCorona-Tests buchen.  

§2 Voraussetzungen und Dienstleistungen für die Vertragsabwicklung 

(1) Gastronaut bietet mit diesem Reservierungssystem Buchungen von Terminen (Datum und Uhrzeit) von  verschiedenen Corona-Testzentren an. Mit dem Erwerb eines Termins ist der Kunde berechtigt, einen  Corona-Test an dem von ihm gewählten Termin bei dem Testzentrum durchführen zu lassen. Für die Durchführung des Corona-Tests ist allein das ausgewählte Corona-Testzentrumverantwortlich. Nähere  Einzelheiten zu den von diesen angebotenen Dienstleistungen können Sie auf der Website des jeweiligen Corona-Testzentrums einsehen und abrufen. Gastronaut ist berechtigt, die Buchung von Terminen für alle vondem Corona-Testzentrum angebotenen  Terminen mit den Endkunden zuverhandeln und entsprechende Verträge abzuschließen  (Abschlussvollmacht).Darüber hinaus ist Gastronaut berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Endkunden,gleich  aus welchem Grund, jederzeit abzulehnen. Der Anspruch des Kundenauf Buchung einer/und oder  mehrerer Termine zur Durchführung einesCorona-Schnelltest hängt von den Regeln des Unternehmens bzw. der Institutionab, das den Gutschein für den Kunden zur Verfügung stellt. Der Erwerb der Termins für Terminbuchungen ist sowohlnatürlichen und juristischen Personen gestattet,  natürlichen Personenallerdings nur, wenn diese unbeschränkt geschäftsfähig sind. Gastronaut weistim  Rahmen der Beschreibung der Dienstleistungen eines Corona-Testzentrumsgegebenenfalls auf eine  Altersbeschränkung für die Teilnahme an einemCorona-Test hin. Gastronaut behält sich vor, einen  Nachweis über dieunbeschränkte Geschäftsfähigkeit jederzeit anzufordern.  

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Bestellungwahrheitsgemäße und korrekte Angaben im Rahmen  des Bestellvorgangs zumachen. Eine erfolgreiche Bestellung ist nur bei vollständigem Ausfüllender  Pflichtfelder möglich. Ändern sich nach der Bestellung dieangegebenen Daten, so ist der Kunde  verpflichtet, die Angaben umgehend Gastronautmitzuteilen. Der Kunde ist nach den Bedingungen des  Unternehmens bzw. derInstitution, das dem Kunden den Gutschein für die Durchführung einesCorona Schnelltests ggf. zur Verfügung stellt, berechtigt unter demselbenoder unter verschiedenen Namen  mehrere Bestellungen vorzunehmen und Termineauf Dritte zu übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt,  Termine für dengebuchten Termin an Dritte zu verkaufen.  

(3) Gastronaut ist berechtigt, die registrierten Angaben des Kunden für ein Corona-Testzentrum durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen und eine nicht vollständige und/oder wahrheitsgemäße  Bestellungen abzulehnen.

§3 Vertragsschluss und Nutzung des Termins 

(1) Der Kunde kann zwischen verschiedenen, als freiverfügbar  gekennzeichneten Terminen im Buchungssystem für dieDurchführung von Corona-Tests auswählen und einen Termin nach  seinenindividuellen Bedürfnissen buchen. Die jeweils angebotenen freien Termine etc. stellen keinverbindliches Angebot dar, sondern dienen dem  Kunden nur zur Abgabe einesverbindlichen Angebots gegenüber Gastronaut. Der Kunde gibt ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot ab, indem er den von ihm ausgewählten Termin in einemdreistufigen Reservierungsvorgang bucht und den Button „Fertigstellen“ drückt.  

(2) Bei der Abgabe des rechtsverbindlichen Vertragsangebots wird derVertragstext von Gastronaut  gespeichert und dem Kunden nach Absendungseiner Bestellung zusammen mit diesen  Nutzungsbedingungen in Textformübersandt.  

(3) Vor der rechtsverbindlichen Abgabe des Vertragsangebots kann derKunde mögliche Eingabefehler  durch aufmerksames Lesen der auf demBildschirm dargestellten Informationen erkennen. Einwirksam  technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kanndabei die Vergrößerungsfunktion des vom Kunden verwendeten Browsers sein, mitdessen Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm  vergrößert wird. DerKunde kann seine Eingaben im Rahmen des Bestellprozesses so lange überdie  üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er denBestellvorgang durch Anklicken des  Buttons „kostenpflichtig bestellen“abgeschlossen hat.  Das rechtsverbindliche Vertragsangebot kann jedoch nur abgegebenund übermittelt werden, wenn der  Kunde durch Anklicken derNutzungsbedingungen von Gastronaut sowie gegebenenfalls der zusätzlichen AllgemeinenGeschäftsbedingungen des von ihm ausgewählten Corona-Testzentrums akzeptiertund  dadurch in seinen Antrag aufgenommen wird. Die Vertragssprache istdeutsch.  

(4) Der Vertrag über die Durchführung eines Corona-Tests kommtmit dem jeweiligen Corona Testzentrum zustande, wenn der Kunde die Buchungeines Termins abgeschlossen und von Gastronaut eine  automatische E-Mailerhalten hat, die die vorgenommene Buchung bestätigt. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist der von dem Kunden ausgewählte Termin verbindlich fürihn reserviert. Gastronaut  leitet den von dem Endkunden gebuchten Terminan das Corona-Testzentrum weiter und beginnt  insoweit zu diesem Zeitpunktmit der Vertragserfüllung. Dies ist erforderlich, damit das ausgewählte Corona-Testzentrum den gebuchten Termin des Kunden (der ggf. sehr kurzfristigstattfindet) planen und  vorbereiten kann.  

(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er vor derDurchführung des gebuchten Corona-Tests, verpflichtet ist, am Einlass desCorona-Testzentrums den über diesen  Reservierungssystem gebuchten Terminmittels Reservierungs-Code oder dem vollständigen Namen zu erklären und sichggf. (sofern seitens des Corona-Testzentrums in  seinen Nutzungbedingungengefordert) durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen.  

(6) Ein Missbrauch und/oder Verstoß gegen dieNutzungsbedingungen von Gastronaut führt zum  entschädigungslosen Verlustder Zutrittsberechtigung des Kunden zu dem jeweiligen Corona Testzentrum. Dergebuchte  Termin verliert ab demZeitpunkt des Bekanntwerdens des Missbrauchs  und/oder Verstoßes gegen dieNutzungsbedingungen seine Gültigkeit.  Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Corona-Testzentrumdarüber hinaus jederzeit berechtigt ist, im Falle von Verstößen gegen dessenHausordnung von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und  den Kunden desZentrums zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Der von demKunden gebuchte Termin verliert mit Ausspruch des Hausverbots seineGültigkeit.

(7) Die Gültigkeit des gebuchten Termins ist auf den jeweiliggebuchten Termin beschränkt und verliert  danach seine Gültigkeit. Etwasanderes gilt nur, wenn das Corona-Testzentrum die Gültigkeit anders festgelegthat und ein Termin zur Durchführung eines Corona-Tests verlegtwird.  

(8) Das Corona-Testzentrum hat sich gegebenenfalls in seinenzusätzlichen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen das Recht eingeräumt, einenTermin vor dessen Beginn jederzeit und ohne  Angabe von Gründen abzusagen.Die Rechtsfolgen aus einer Terminabsage trotz ordnungsgemäßer  Buchung istden ggf. vorhandenen zusätzliche Allgemeinen Geschäftsbedingungen desjeweiligen  Corona-Testzentrums zu entnehmen. Im Übrigen gelten diegesetzlichen Bestimmungen.  

§ 4 Lieferung, Terminverfügbarkeit 

(1) Sind zum Zeitpunkt der Reservierung des Kunden keine Terminefür das gewünschte Datum bzw. die  gewünschte Uhrzeit mehr verfügbar, sowird dies dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs  angezeigt. EineBestellung ist dann für den Kunden nicht möglich. Ein Vertrag nach § 3 kommt indiesem  Fall nicht zustande. 

(2) Die Buchung von Terminen für die Durchführung vonCorona-Tests erfolgt in haushaltsüblichen Mengen. 

§5 Preise und Versandkosten 

Die Kosten für die Terminbuchung und Durchführung einesCorona-Schnelltests trägt allein das  Unternehmen bzw. die Institution,das dem Kunden den Gutschein für eine kostenlose Terminbuchung  zurVerfügung gestellt hat.  

§6 Gewährleistung 

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zumGewährleistungsrecht. 

§7 Rücktrittsrecht 

Sollte der Kunde gegen Verpflichtungen aus diesen AllgemeinenGeschäftsbedingungen verstoßen, so  ist Gastronaut berechtigt, nachfruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zurückzutreten.  

§8 Haftung 

(1) Gastronaut haftet unbeschränkt für Schäden aus derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit, die auf einerPflichtverletzung von Gastronaut, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Gastronaut beruhen sowie für Schäden, die durch Fehleneiner von Gastronaut garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden. Gastronautgarantiert zu jeder Zeit mit bestem Wissen  und Gewissen, dieBeschaffenheit von Leistungen Dritter fortlaufend zu prüfen und ggf. entsprechende  Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei auftauchenden Fehlern oderfehlerhafter Beschaffenheit Dritter, auf  die Gastronaut keinen Einflusshat, wie z.B. Ausfall von Servern oder Mail-Systemen, übernimmt Gastronaut keineHaftung. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Gastronaut nur, wennwesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten)  verletzt werden.Kardinalpflichten liegen dann vor, wenn deren Erfüllung dieordnungsgemäße  Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, derenVerletzung die Erreichung des Vertragszwecks  gefährdet und auf derenEinhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Die Haftung von Gastronautist  in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss typischerweisevorhersehbaren Schaden begrenzt. 

(2) Gastronaut ist kein Corona-Testzentrum und führt auch keineCorona-Tests für die über den Reservierungssystem  angebotene Terminedurch und haftet dementsprechend nicht für solche Schäden, die im Rahmender  Durchführung eines Corona-Tests entstehen können. Gastronaut haftetnicht für die ordnungsgemäße  Durchführung eines Corona-Tests und dessenTestergebnis. Weiter haftet Gastronaut nicht, wenn der Kunde  im Rahmender Terminbuchung falsche Angaben zu seiner Person macht und dasCorona-Testzentrum  den Test nicht ordnungsgemäß durchführen und/oder demKunden das Ergebnis nicht übermitteln bzw.  zur Verfügung stellenkann.  

(3) Gastronaut haftet nicht für solche Schäden (insbesonderePersonen- und Sachschäden), die der Kunde  während seines Aufenthalts aufdem Gelände eines Corona-Testzentrums schuldhaft verursachen. Der  Kundestellt Gastronaut insoweit von jeder in diesem Zusammenhang unberechtigtenInanspruchnahme  Dritter unter Einschluss sämtlicher Aufwendungen undRechtsverfolgungskosten frei.  

(4) Gastronaut haftet nicht für Körperschäden, die der Kundewährend der Dauer seines Besuchs in einem  Corona-Testzentrum aufgrundeigenen Verschuldens erleidet.  

(5) Gastronaut haftet nicht für Schäden und/oder den Verlust vonSachen und Gegenständen, die der Kunde  für die Dauer seines Aufenthaltsauf das Gelände eines Corona-Testzentrums einbringt und/oder auf dem Gelände hinterlassen und/oder vergessen hat.  

(6) Gastronaut haftet nicht für fehlerhafte Informationen einesCorona-Testzentrums über die Durchführung  bzw. den Ausfall vonCorona-Tests sowie terminliche Veränderungen von gebuchten Zeiten für die Durchführung eines Corona-Tests. Das Corona-Testzentrum ist alleinverantwortlich für den Inhalt, die  Vollständigkeit und die Richtigkeitsolcher Informationen.  

(7) Gastronaut übernimmt keine Haftung, wenn die Durchführungeines unter diesen Vertrag fallenden  Corona-Tests aufgrund von höhererGewalt nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss.  

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für allemit Gastronaut verbundenen  Unternehmen (außer für das Corona-Testzentrumdes jeweils gebuchten Termins) sowie für eine  persönliche Haftung derAngestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von Gastronaut und/oder mit Gastronaut verbundenenUnternehmen.  

§9 Verfügbarkeit der angebotenen Dienstleistungen 

(1) Gastronaut bemüht sich, den Kunden die angebotenen Termineund sonstigen Dienstleistungen in diesem  Reservierungssystem jederzeitund in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Gastronaut übernimmt jedochkeine  Haftung für die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit derangebotenen Termine und sonstigen  Dienstleistungen sowie fürÜbertragungsverzögerungen, Fehlübertragungen oder Speicherausfälle und die damit verbundenen Einschränkungen der angebotenen Produkte und sonstigenDienstleistungen auf  der Domain Gastronaut. Es wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass es im Zuge notwendiger  Wartungsarbeiten an der Websitezu einer vorübergehenden Unterbrechung des Internetangebots  und/odereinzelner Dienste kommen kann. 

(2) Gastronaut behält sich ausdrücklich das Recht vor, dieMöglichkeit von Terminbuchungen und sonstigen  Dienstleistungen jederzeitund ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise einzustellen und/oder deren Verfügbarkeit einzuschränken.   

§ 10 Datenschutz 

Die Nutzung des Angebots in diesem Reservierungssystemunterliegt der Datenschutzerklärung von Gastronaut.

§11 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung 

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zurOnline-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen  Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguagezu erreichen. Die  E-Mail-Adresse von Gastronaut lautet: support@Gastronaut Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nach § 36 Abs.1 Nr. 1 VSBG ist Gastronaut nicht  verpflichtet und kann die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.  

§12 Geheimhaltungsklausel

Empfänger Ihrer Daten sind unsere Mitarbeiter, die unmittelbar mit der für Sie zu erbringenden Testung in Zusammenhang stehen (COVID-Testpersonal), sowie auch die Mitarbeiter, die die weiteren erforderlichen Verfahrensprozesse betreuen (z.B. Buchhaltung). Dieses Fachpersonal unterliegt entweder dem sog. Berufsgeheimnis oder einer vertraglichen Geheimhaltungspflicht. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Bitte beachten Sie ferner, dass wir im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesund-heitsamt informieren müssen.
Weitere Empfänger können externe Datenverarbeiter (sog. Auftragsverarbeiter) sein, wie z.B. der Anbieter der Laborsoftware, externe Abrechnungsunternehmen. Mögliche Empfänger können aber auch Rechtsanwälte und Inkassounternehmen sein.

§12 Schlussbestimmungen 

(1) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen  von Gastronaut per E-Mail oderSMS zugehen können. E-Mails gelten dabei als zugegangen, wenn sie im E-MailPostfach des Kunden oder dem seines Internet-Providers als abrufbar gespeichertsind. 

(2) Sollte eine der vorstehenden Nutzungsbedingungen unwirksamund/oder unvollständig sein oder  werden, berührt dies nicht dieWirksamkeit der übrigen Nutzungsbedingungen. An die Stelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung tritt eine solche, die demRechtsgedanken der  unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung amnächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend für  Regelungslücken. 

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängigvon der vorstehenden Regelung zur  Rechtswahl können sich Verbraucher mitgewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik  Deutschland stetsauch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

(4) Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer wie einenKaufmann, eine juristische Person des  öffentlichen Rechts oder um einöffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und von Gastronautder Sitz in Heidelberg. 

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